Sicherheitsschuhe sind ein wesentlicher Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung am Arbeitsplatz (PSA).
Und das aus gutem Grund: Untersuchungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) haben gezeigt, dass bei 17,5 Prozent aller Berufsunfälle im Handwerk und in der Industrie der Bereich Fuß und Knöchel betroffen ist.
Damit sind die Füße das am zweitstärksten gefährdete Körperteil!
Eine Statistik, die die Bedeutung von Arbeitsschuhen mit Stahlkappe bzw. Zehenschutzkappe deutlich macht.
Doch welcher Sicherheitsschuh ist der richtige für mich?
In den vielen Abkürzungen und Klassifizierungen von S1P, über ESD bishin zu SRC kann man sich, vor allem als Laie, nur sehr schwer zurecht finden. Unser Ratgeber soll Ihnen im Abkürzungs-Wirrwarr eine erste Hilfestellung geben.
Sicherheitsschuhe mit der Kurzbezeichnung S sind Schuhe die diesen sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen werden als Sicherheitsschuhe bezeichnet. Sie sind ausgerüstet mit einer Zehenschutzkappe für hohe Belastungen. Die Schutzwirkung wird mit einer Prüfenergie von 200 J bzw. mit einer Druckkraft von 15 kN geprüft.
Mehr Informationen über die Prüfung gibt auch die DIN EN ISO 20 345 „Persönliche Schutzausrüstung – Sicherheitsschuhe“ Sicherheitsschuhe mit der Kurzbezeichnung S sind Schuhe die diesen sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen werden als Sicherheitsschuhe bezeichnet. Sie sind ausgerüstet mit einer Zehenschutzkappe für hohe Belastungen. Die Schutzwirkung wird mit einer Prüfenergie von 200 J bzw. mit einer Druckkraft von 15 kN geprüft. Mehr Informationen über die Prüfung gibt auch die DIN EN ISO 20 345 „Persönliche Schutzausrüstung – Sicherheitsschuhe“
Kennzeichnung von Sicherheitschuhen
Fuß- bzw. Knieschutz müssen mit einer sogenannten CE-Kennzeichnung versehen sein. Die CE-Kennzeichnung besteht aus dem Kurzzeichen „CE“ („CE“ = Communauté européenne = Europäische Gemeinschaft).
Sofern die Schuhe nach Norm hergestellt wurden sind Sie üblicher Weise wie folgt gekennzeichnet: -Zeichen des Herstellers – Die Europäische Norm, z.B. „EN ISO 20345:2004“ – Schuhgröße z.B. „45“ – Typbezeichnung oder Modellbezeichnung des Herstellers – Herstellungsdatum, mindestens jedoch mit der Angabe Quartal und Jahr – zusätzliche sicherheitstechnische Ausrüstungen z.B. die Angabe der Sicherheitsklasse S1, S2 ….
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